Sowohl in Deutschland als auch in Österreich ist nur die standesamtliche Trauung rechtlich verbindlich. Wer jedoch zusätzlich gerne kirchlich heiraten möchte oder eine Freie Trauung plant, kann das selbstverständlich tun. Doch wie so vieles im Leben, kommt auch eine Eheschließung nicht ohne ein bisschen Bürokratie aus.
Deutsche Paare, die das wunderschöne Österreich bzw. eine der charmanten und kulturträchtigen Städte wie Salzburg oder Wien als Location für das Jawort gewählt haben, müssen einige Dokumente aus Deutschland mitbringen, damit die Ehe später auch in Deutschland gültig ist.
Tipps zur Planung einer Hochzeit und Infos zu allen notwendigen organisatorischen Schritten gibt es auf familienrecht.net unter dem Stichwort „Hochzeit“.
Österreich als wundervolle Hochzeits-Location für Paare aus Deutschland
Die Behörden beider Länder haben inzwischen einige Erfahrung mit deutschen Paaren, die in Österreich heiraten möchten. Kein Wunder: Österreich hat für das große Fest viel zu bieten. Neben der malerischen Landschaft sind vor allem Städte wie Salzburg und Wien beliebte Hochzeitsziele. Schlösser & Burgen, Gärten, kleine Palais, historische Säle & Hotels verleihen dem Fest und den Hochzeitsfotos für die Ewigkeit eine königliche Note.
Grundsätzlich können deutsche Paare diese Orte für die anstehenden Festlichkeiten anmieten und dafür auch Event- und Hochzeitsplaner in Österreich beauftragen. Der bürokratische Aspekt betrifft nur die Eheschließung selbst. Dabei ist zunächst zwischen der standesamtlichen und der kirchlichen Trauung zu unterscheiden.

Kirchliche Trauung: Für Deutsche in Österreich völlig unproblematisch
Da die kirchliche Trauung rechtlich nicht verbindlich ist, muss zusätzlich standesamtlich geheiratet werden. Besondere behördliche Angelegenheiten fallen bei einer kirchlichen Trauung normalerweise nicht an. Je nach Konfession müssen Paare jedoch einige kirchliche Voraussetzungen erfüllen. Neben der standesamtlichen Heiratsurkunde (oder Anmeldung zu Eheschließung, falls zuerst kirchlich geheiratet wird), müssen die Ehepartner auch einen Taufschein und eine Konfirmationsbescheinigung mitbringen.
In der Regel gehen der Hochzeit außerdem Beratungs- oder Ehevorbereitungsgespräche mit dem Pfarrer voraus. Personen katholischer Konfession müssen für die kirchliche Trauung das Ehevorbereitungsprotokoll vorlegen. Idealerweise setzen sich Paare mit ihrem Pfarrer in Deutschland in Verbindung, dieser kann dann möglicherweise für die kirchliche Hochzeit in Österreich beratend zur Seite stehen.
Diese Unterlagen benötigen deutsche Paare für die standesamtliche Trauung in Österreich
Je nach persönlicher Situation müssen mehr oder weniger Dokumente vorgelegt werden. Das Wichtigste ist das Ehefähigkeitszeugnis, welches frühestens sechs Monate vor dem geplanten Termin beantragt werden sollte, da es nur sechs Monate gültig ist. Wurde in dieser Zeit nicht geheiratet, verfällt es wieder. Beantragt wird es beim zuständigen Standesamt in Deutschland.
Neben dem Ehefähigkeitszeugnis werden folgende Unterlagen benötigt:
- Beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister (nicht älter als sechs Monate)
- Reisepass oder Personalausweis
- Für geschiedene oder verwitwete Personen: Heiratsurkunde der letzten Ehe oder eingetragener Partnerschaft
- Für Geschiedene: Scheidungsurteil bzw. Urteil über Auflösung der eingetragenen Partnerschaft
- Für Verwitwete: Sterbeurkunde des früheren Ehegatten/eingetragenen Partners
Die standesamtliche Trauung kann inzwischen auch ohne Trauzeugen stattfinden. Wer allerdings Wert darauf legt, kann einen oder zwei Trauzeugen bestimmen.

Wohnsitz in Österreich: Wie erhalte ich die nötigen Unterlagen aus Deutschland?
Das Ehefähigkeitszeugnis ist für Heiratswillige unabdingbar. Üblicherweise muss dies beim Standesamt beantragt werden. Zuständig ist das Amt am deutschen Wohnort oder das Standesamt I in Berlin (Schönstedtstrasse 5, 13357 Berlin).
Vielleicht leben die Verlobten schon seit Längerem in Österreich oder verfügen zwar über die deutsche Staatsbürgerschaft, haben aber nie einen Wohnsitz in Deutschland gehabt. Deutsche benötigen trotzdem das Ehefähigkeitszeugnis aus Deutschland. Dank des Personenstandsvertrages von 1980 zwischen den Ländern kann dies allerdings ganz bequem beim österreichischen Standesamt beantragt werden. Dieses leitet den Antrag dann nach Deutschland weiter. Dies gilt im Übrigen auch umgekehrt für Österreicher, die in Deutschland heiraten möchten.
Benötigt wird nur der Nachweis über den letzten deutschen Wohnort. Wer zwar deutscher Staatsbürger ist, jedoch nie einen festen Wohnsitz in Deutschland hatte, muss sich an das Standesamt I in Berlin wenden.
Das nötige Antragsformular ist bei allen deutschen Standesämtern, aber auch vor Ort in Österreich bei den deutschen Auslandsvertretungen (Botschaft oder Konsulat) erhältlich.

Namenserklärung: Nach der Hochzeit noch mehr Bürokratie?
Für viele internationale Paare oder solche, die vielleicht sogar außerhalb Europas geheiratet haben, kann es durchaus sein, dass nach der Hochzeit noch weitere Schritte notwendig sind, um die Ehe in Deutschland anerkennen zu lassen.
Für Deutsche, die in Österreich geheiratet haben, ist das nicht der Fall. Alle rechtlich relevanten Schritte wurden bereits vor der Eheschließung unternommen. Die Trauung ist damit in Deutschland gültig. Die Heiratsurkunde muss nicht „legalisiert“ werden und auch sonst ist kein besonderes Verfahren mehr notwendig.
Ein weiterer Behördengang steht trotzdem noch an und dieser betrifft den künftigen Familiennamen. Heutzutage ist es nicht mehr unbedingt üblich den Namen des Ehepartners anzunehmen, weshalb die Namensänderung auch nicht automatisch geschieht. Wer dennoch den Namen des Partners annehmen möchte oder wenn sich beide Eheleute für einen gemeinsamen Ehenamen entscheiden, muss dies durch eine Namenserklärung amtlich gemacht werden. Dies kann nach der Hochzeit in Deutschland geschehen (beim zuständigen Standesamt). Alternativ können sich Paare wieder an die deutsche Botschaft in Wien oder ein Konsulat wenden.